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    Der schwierige Weg in die Rehabilitation

     
    Der Antrag einer ambulanten orthopädischen Rehabilitation ist oft ein schwieriger Prozess: Komplizierte Antragsbürokratie, ein Wirrwarr bei den Zuständigkeiten für die Kostenübernahme. Ärzte und Patienten sind oftmals frustriert – dabei verhindert die Rehabilitation oft den frühzeitigen Eintritt in die Rente oder eine Operation und spart damit Kosten in Milliardenhöhe.
     

     Sportlehrerin Steffi Baselt mit Gerhard Winter

    Fünf oder sechs Jahre ist Gerhard Winter mit den kaputten Sprunggelenken herumgelaufen, dann sind die Schmerzen zu schlimm geworden. „Die Arthrose, beide Füße“, sagt der freundliche Herr Mitte 70 und stützt sich auf seine Gehhilfen. Mitte Juni ist Gerhard Winter, der in seinem aktiven Berufsleben 28 Jahre lang Reisebus gefahren ist, in der Rheumaklinik Sankt Elisabeth in Meerbusch-Lank operiert worden.
     
    Rund sechs Wochen später hat er die ambulante orthopädische Rehabilitation in der Neusser Fachklinik der medicoreha aufgenommen. Schmerzen habe er inzwischen keine mehr. Auch die Einleitung der Reha hat reibungslos funktioniert. Das Krankenhaus habe sich in Absprache mit der Krankenkasse darum gekümmert, sagt Gerhard Winter. Das ist nicht immer so. „Wir versuchen, die politischen Forderungen nach Teilhabe, ,Reha vor Rente‘ und ,Reha vor Pflege‘ sowie ,ambulant vor stationär‘ umzusetzen“, erklärt Dr. Dieter Welsink, geschäftsführender Gesellschafter der medicoreha. Trotz aller Bemühungen sei es bisher aber nicht gelungen, den ambulanten Rehabilitationsbereich als feste und anerkannte Säule im Gesundheitswesen zu etablieren. Die hohen Qualitätsanforderungen in der medizinischen Rehabilitation, festgelegt durch die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), garantierten bei niedrigen Tagessätzen eine hohe Effektivität und Effizienz. Dennoch würden diese Angebote immer noch sehr zurückhaltend genutzt, insbesondere von den gesetzlichen Krankenkassen.
     

    Das sieht auch der „Arbeitskreis Gesundheit“ so, ein Verein, dessen Ziel die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens ist: „Häufig werden Anträge auf Rehabilitation oder Anschlussheilbehandlung von den Kostenträgern trotz sorgfältiger Begründung abgelehnt.“ Und das, obwohl ein gesetzlicher Anspruch besteht. Das liegt auch an einem Wirrwarr bei den Zuständigkeiten. Ganz grob: Die Rentenversicherungen sind etwa bei schweren chronischen Erkrankungen zuständig, wenn die Erwerbstätigkeit gefährdet ist; bei Ar- beitsunfällen entscheidet der Arzt der Berufsgenossenschaft, ob eine Reha verordnet wird; die Krankenkassen springen insbesondere in die Bresche, wenn Rentner eine Reha benötigen. Doch so trennscharf ist die Entscheidung nicht immer möglich. Die Folge: Anträge werden abgelehnt. „Patienten seien durch die formalen Bescheide schnell verunsichert und wissen nicht, wie sie sich zur Wehr setzen können“, moniert dazu der „Arbeitskreis Gesundheit“.

    Komplex ist aber im Schritt zuvor auch das Antragsverfahren an sich. Seit April 2016 existiert zwar nur noch das sogenannte „Formular 61“, auf dem nun alle Vertragsärzte eine medizinische Reha zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beantragen können; „Muster 60“ zur Vorabprüfung des Kostenträgers entfällt. In der Ärzteschaft stößt aber auch die neue Regelung nicht nur auf Gegenliebe. Im Online-Forum der „Ärztezeitung“ kommentiert ein Mediziner: „Das eigentliche Problem ist das Formular 61.“ Er betrachte das Papier als Schikane und als „völlig ungeeignet für einen Reha-Antrag“. Dabei würden einige markante Sätze zur Diagnose und Notwendigkeit einer Rehabilitation ausreichen.

    „Dieses Formular“, so schreibt der Arzt, „soll uns von einer Verordnung abschrecken.“ Patienten können sich bei Unsicherheit an Annemarie Yuen wenden, die das Case-Management im Unternehmen betreut. „Wir geben auch Informationen darüber, wie der zeitliche Aufwand ist, ob die Krankenkasse oder die Rentenversicherung als Kostenträger zuständig ist“, erklärt sie. Doch auch sie sagt: „Früher war das Prozedere einfacher.“

    Lohnt sich die medizinische Rehabilitation? Ganz klar: Ja. Berechnungen zeigen, „dass sich durch das Hinausschieben einer Erwerbsminderungsrente um nur vier Monate die medizinische Rehabilitation amortisiert“, schreibt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund in ihrem Reha-Bericht 2015. Oder in Zahlen: Unter dem Strich ergebe sich ein Nutzen von 1.177 Euro pro Monat. Ein frühzeitiger Einsatz ambulanter, wohnortnaher Rehabilitationsmaßnahmen vermeidet zudem häufig eine Chronifizierung von Erkrankungen mit langen Ausfallzeiten und teuren Krankengeldleistungen.

    Gerhard Winter, Vater von 4 Kindern und passionierter Fahrradfahrer, ist jedenfalls zufrieden mit der Entwicklung seiner Gesundheit. Er sagt: „Ich bin inzwischen schon wieder mit dem Mountainbike unterwegs.“ (JKR)

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